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Oberlandesgericht Köln, 24 U 114/95

Datum:
05.12.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 114/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:1205.24U114.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 1 O 271/94
 
Tenor:
Die Berufung gegen das am 05. April 1995 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts B. - 1 O 271/94 - wird zurückgewiesen. Der Beklagten werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung - auch im Wege der Gestellung der unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank, Raiffeisenbank oder öffentlichen Sparkasse - in Höhe von 380.000,00 DM abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.
 
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