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Oberlandesgericht Köln, 21 UF 6/95

Datum:
25.09.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
21 UF 6/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0925.21UF6.95.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 302 F 221/94
 
Tenor:
I. Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen. II. Auf die Anschlußbeschwerde der Antragsgegnerin wird der angefochtene Beschluß dahin abgeändert, daß der Antragsgegnerin die Ehewohnung A. 45 a in B. auf die Dauer von 5 Jahren als Wohnung zugewiesen wird. Im übrigen wird die Anschlußbeschwerde zurückgewiesen. III. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. IV. Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin P. in K. bewilligt.
 
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