Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 19 W 34/95

Datum:
18.09.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 34/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0918.19W34.95.00
 
Normen:
GKG § 16; ZPO § 6
Leitsätze:

Streitwert des Herausgabeanspruchs bei gescheitertem Grundstückskauf

Bei gescheitertem Kauf einer Eigentumswohnung mit bereits vor der Eigentumsübertragung gestatteter Nutzung ist für die Berechnung des Streitwertes des Herausgabeanspruchs des Eigentümers das analog § 16 Abs. 2 GKG zu berechnende Nutzungsentgelt auch dann maßgeblich, wenn der Eigentümer den Herausgabeanspruch auf § 985 BGB stützt (vgl. Zöller - Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 3 Rn 16 ,Mietstreitigkeiten" m.N.; Schneider, Streitwert-Kommentar, 10. Aufl. Rn 1236; OLG Frankfurt JurBüro 1983, 255).

 
Tenor:

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

 
1 2
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank