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Oberlandesgericht Köln, 19 U 33/95

Datum:
22.12.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 33/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:1222.19U33.95.00
 
Normen:
ZPO §§ 254, 301
Leitsätze:

Unzulässigkeit des Teilurteils bei Stufenklage

1. Es ist zulässig, neben einer Auskunftsklage als erster Stufe einer Stufenklage zugleich in einer Leistungsklage einen Betrag zu beziffern, den der Kläger jedenfalls glaubt beanspruchen zu können. Ob es sich der Sache nach insgesamt, also unter Einschluß des Zahlungsantrags, um eine Stufenklage handelt (bejahend: BGH, WM 1972, 1121 und LM § 254 ZPO Nr. 8, verneinend BGH, NJW 1989, 2821), bleibt offen. 2. Die bezifferte Leistungsklage darf nicht durch Teilurteil abgewiesen werden, solange nicht über die Auskunftsklage entschieden ist.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
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