Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 19 U 294/94

Datum:
09.08.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 294/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0809.19U294.94.00
 
Schlagworte:
Einbau einer Programmsperre
Normen:
BGB §§ 634, 635
Leitsätze:

Einbau einer Programmsperre durch den Lieferanten eines Softwareprogramms

Der Einbau eines expiration date in ein Softwareprogramm durch den Lieferanten, von dem der Benutzer nicht informiert war, rechtfertigt jedenfalls dann keine fristlose Kündigung, wenn der Benutzer durch sie nicht behindert wird und bei vertragsgerechter Nutzung auch nicht Gefahr läuft, behindert zu werden.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
1 2 3 4
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank