Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 19 U 236/94

Datum:
14.07.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 236/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0714.19U236.94.00
 
Normen:
STVG § 7; ZPO § 286
Leitsätze:

Gesamtbetrachtung aller beweiskräftigen Umstände zum Beweis eines "gestellten Unfalls".

Der Senat bekräftigt seine Rechtsprechung (VersR 1993, 1373 u.a.), wonach nur aufgrund einer Gesamtbetrachtung auch für sich allein genommen noch nicht voll beweiskräftiger Umstände zutreffend entschieden werden kann, ob ein Verkehrsunfall ,gestellt" worden ist. 2. Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung spricht es für einen ,gestellten" Unfall, daß ein vom Kläger herangezogener Sachverständiger das Unfallfahrzeug als bisher unfallfrei bezeichnet hat, obwohl er erst 2 Monate vorher an demselben Fahrzeug nach einem Unfall, in den ebenfalls der Kläger verwickelt war, Schäden begutachtet hatte. Dies gilt um so mehr, wenn sich im Rechtsstreit herausstellt, daß ein erheblicher Teil der geltend gemachten Schäden mit dem vom Kläger geschilderten Unfallhergang nicht in Einklang zu bringen ist.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank