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Oberlandesgericht Köln, 18 U 143/94

Datum:
19.01.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 U 143/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0119.18U143.94.00
 
Schlagworte:
STEUERBERATER; SCHADENSERSATZANSPRUCH; VERJÄHRUNG
Normen:
§ 68 StBG
Leitsätze:

Beginn der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Steuerberater

Wird von einem Steuerberater Schadensersatz verlangt mit der Begründung, er habe versäumt, gegen einen unrichtigen Steuerbescheid rechtzeitig Einspruch einzulegen und macht der Steuerberater geltend, er habe rechtzeitig Einspruch eingelegt, beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs frühestens mit Erlaß des Urteils des Finanzgerichts, das die Klage abweist, mit der die Verwerfung des Einspruchs durch das Finanzamt als unzulässig angefochten worden ist.

 
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