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Oberlandesgericht Köln, 17 W 318/94

Datum:
06.03.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 318/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0306.17W318.94.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 81 O 60/94
 
Tenor:
Unter Zurückweisung der Beschwerde des Antragsgegners und des weitergehenden Rechtsmittels der Antragstellerin wird der angefochtene Beschluß teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt: Die von der Antragstellerin nach dem Beschluß des Landgerichts Köln vom 13. Mai 1994 an den Antragsgegner zu erstattenden Kosten werden auf 6.984,30 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20. Mai 1994 festgesetzt. Im übrigen wird das Kostenfestsetzungsgesuch des Antragsgegners zurückgewiesen. Von den Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens - einschließlich der Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens - haben die Antragstellerin 53/100 und der Antragsgegner 47/100 zu tragen.
 
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