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Oberlandesgericht Köln, 17 W 174/95

Datum:
26.06.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 174/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0626.17W174.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 0 457/94
 
Tenor:
Der angefochtene Beschluß wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Unter Zurückweisung des Kostenfestsetzungsbegehrens der Antragsgegnerin im übrigen werden die von der Antragstellerin an sie aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 18. August 1994 - 31 0 457/94 - zu erstattenden Kosten auf 5.105,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 13. September 1994 festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens wird der Antragsgegnerin auferlegt. Von den übrigen Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin 4/11, die Antragsgegnerin 7/11.
 
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