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Oberlandesgericht Köln, 16 W 38/95

Datum:
23.08.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 W 38/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0823.16W38.95.00
 
Schlagworte:
Zulässige Einwendungen im Verfahren auf Vollstreckbarkeitserklärung; Zwangsvollstreckung, Ausland
Normen:
AVAG § 13
Leitsätze:

Im Verfahren auf Vollstreckbarkeitserklärung eines israelischen Unterhaltsurteils in der Bundesrepublik Deutschland können nur solche Einwendungen geltend gemacht werden, die einerseits die Rechtskraft des Titels nicht berühren, andererseits nicht durch § 767 Abs. 2 und 3 ZPO präkludiert wären, handelte es sich um einen deutschen Titel. Einwendungen, die nach deutschem Recht gem. § 323 ZPO geltend zu machen wären, sind in diesem Verfahren unzulässig.

 
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