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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 4/95

Datum:
09.11.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 4/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:1109.16WX4.95.00
 
Normen:
§ 32 FGG; § 1899 BGB; § 1908 I BGB; BETREUUUNGSRECHT; BESTELLUNG; ABBERUFUNG;
Leitsätze:

Bestellung und Abberufung eines Betreuers

Wird auf die Beschwerde hin ein Beschluß, durch den ein Betreuer entlassen und an seiner Stelle ein anderer zum Betreuer bestellt wurde, aufgehoben, so wird die Betreuerentlassung rückwirkend hinfällig, während die Wirkungen der Bestellung des neuen Betreuers erst mit der Beschwerdeentscheidung entfallen. Vom neuen Betreuer bis zur Beschwerdeentscheidung vorgenommene Rechtsgeschäfte für den Betreuten bleiben also wirksam.

 
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