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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 220/95

Datum:
14.12.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 220/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:1214.16WX220.95.00
 
Schlagworte:
Beschwerdebefugnis des abgelösten Betreuers
Normen:
FGG § 20 ABS. 1;
Leitsätze:

Der abgelöste Betreuer ist auch im eigenen Namen befugt, gegen seine Ablösung Beschwerde bzw. weitere Beschwerde einzulegen. Ist zweifelhaft, ob ein Schriftsatz, in dem gebeten wird, eine Entscheidung zu überdenken, ohne daß dabei der Terminus ,Beschwerde" benutzt wird, als Beschwerde oder als bloße Gegenvorstellung auszulegen ist, ist derjenige Rechtsbehelf als gewollt anzusehen, mit dem das erkennende Rechtsschutzziel am ehesten erreicht wird. Im Zweifel wird eine Überprüfung durch die nächsthöhere Instanz gewollt sein.

Rechtskraft:
Die Entscheidung ist unanfechtbar
 
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