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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 186/95

Datum:
30.10.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 186/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:1030.16WX186.95.00
 
Normen:
BGB § 11
Leitsätze:

Geben Eltern ein Kind auf nicht absehbare Zeit in die Obhut einer Pflegefamilie, so begründen sie im Zweifel durch diesen Umstand den Kindeswohnsitz am Wohnort der Pflegefamilie, auch wenn ihr Sorgerecht in dieser Zeit fortbesteht. § 11 BGB steht der Begründung eines solchen gewillkürten Wohnsitzes nicht entgegen.

Rechtskraft:
Die Entscheidung ist unanfechtbar
 
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