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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 171/95

Datum:
12.10.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 171/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:1012.16WX171.95.00
 
Schlagworte:
Einlegung eines Rechtsmittels "zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts"
Normen:
FGG §§ 21 ABS. 2, 29 ABS. 1;
Leitsätze:

Kann ein Rechtsmittel "zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts" eingelegt werden, so genügt ein Schriftsatz an das Gericht mit dem Zusatz "zu Protokoll des Rechtspflegers" dieser Form nicht. Die Erklärung muß vom Rechtspfleger selbst protokolliert, nicht nur an diesen adressiert sein.

Rechtskraft:
Die Entscheidung ist unanfechtbar
 
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