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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 170/94

Datum:
27.01.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 170/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0127.16WX170.94.00
 
Normen:
§ 48 WEG; WOHNUNGSEIGENTUM; VERFAHREN; KOSTENVORSCHUß;
Leitsätze:

Folgen unterbliebener Vorschußzahlung im WEG-Verfahren

Zahlt im WEG-Verfahren der antragstellende Wohnungseigentümer nicht den vom Gericht angeforderten Vorschuß, um die übrigen Mitglieder der WEG-Gemeinschaft am Verfahren beteiligen zu können (Zustellungskosten), so ist der Antrag auch nach vergeblicher Fristsetzung nicht zurückzuweisen, sondern lediglich das Ruhen des Verfahrens anzuordnen.

 
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