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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 167/94

Datum:
09.01.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 167/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0109.16WX167.94.00
 
Normen:
§ 10 ABS. 3 WEG; § 10 ABS. 4 WEG; WOHNUNGSEIGENTUM; BESCHLUß; WEG-VERSAMMLUNG;
Leitsätze:

Auslegung von Beschlüssen der WEG-Versammlung

Maßgeblich für die Auslegung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung ist wegen ihrer Drittwirkung (§ 10 Abs. 3, 4 WEG) allein der protokollierte Wortlaut und der Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt.

 
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