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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 144/95

Datum:
06.10.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 144/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:1006.16WX144.95.00
 
Schlagworte:
AUSWAHLKRITERIEN FÜR EINEN BETREUER
Normen:
BGB § 1897
Leitsätze:

Der Umstand, daß der sich um das Amt des Betreuers bewerbende Angehörige seinen Wohnsitz in großer räumlicher Entfernung vom Wohnort des Betroffenen hat, steht seiner Eignung als Betreuer nicht grundsätzlich entgegen. Es muß nach den konkreten Umständen des Einzelfalles darauf abgestellt werden, ob ein häufigerer Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Betreuer erforderlich ist oder nicht.

 
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