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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 130/95

Datum:
06.12.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 130/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:1206.16WX130.95.00
 
Schlagworte:
Unterhaltsbestimmung für volljährige türkische Frau
Normen:
BGB § 1612 ABS. 2 S. 2;
Leitsätze:

Versuchen Eltern die Generationskonflikte mit dem in ihrem Haushalt lebenden volljährigen Kind in mehr als nur einem einmaligen Ausnahmefall mittels Gewalttätigkeiten zu lösen und zeigen sie dadurch, daß sie das Selbstbestimmungsrecht ihres erwachsenen Kindes nicht zu achten bereit sind, rechtfertigt dies die Ersetzung des elterlichen Bestimmungsrechts hinsichtlich der Form der Unterhaltsgewährung.

Rechtskraft:
Die Entscheidung ist unanfechtbar
 
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