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Oberlandesgericht Köln, 16 U 120/94

Datum:
24.04.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 120/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0424.16U120.94.00
 
Schlagworte:
VERTRAG; AUSLEGUNG
Normen:
BGB § 328
Leitsätze:

BGB § 328 Bei Anlegung eines Sparbuchs auf den Namen eines Dritten kann dieser im Zweifel solange nicht als Berechtigter i.S. des § 328 BGB angesehen werden, wie sich der das Sparkonto Errichtende den Besitz an dem Sparbuch vorbehält, es sei denn aus den Vereinbarungen zwischen der Bank und dem Eröffner des Sparkontos, insbesondere aus dem Kontoerrichtungsantrag, ergeben sich stichhaltige Anhaltspunkte für das Gegenteil.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.10.1994 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 3 O 548/92 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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