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Oberlandesgericht Köln, 16 U 10/95

Datum:
16.10.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 10/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:1016.16U10.95.00
 
Normen:
BGB § 705
Leitsätze:

Klage gegen Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Der Klassifizierung einer Organisation, die wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder verfolgt, als BGB-Gesellschaft (- und nicht als nichtrechtsfähiger Verein -) steht nicht entgegen, daß die Geschäftsführungsaufgaben einem Dritten, der nicht Mitglied der Organisation ist, übertragen wurden. Richtete sich die Klage aufgrund der irrigen Ansicht, es mit einem nichtrechtsfähigen Verein zu tun zu haben, zunächst unzulässigerweise gegen die BGB-Gesellschaft als solche, so liegt eine Klageänderung vor, wenn das Rubrum nachträglich dahin ,berichtigt" wird, daß die Klage sich gegen sämtliche, nunmehr einzeln aufgeführte Gesellschafter richtet.

Rechtskraft:
Das Urteil ist rechtskräftig
 
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