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Oberlandesgericht Köln, 13 U 42/95

Datum:
25.10.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 42/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:1025.13U42.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 10 O 340/94
Normen:
BGB § 277
Leitsätze:
Wegen der hohen Brandgefahr beim ungesicherten Erhitzen von Fritierfett in einem Topf auf der Herdplatte sind an die Überwachung dieses Vorganges strenge Anforderungen zu stellen. Der Gesichtspunkt des sog. Augenblicksversagens ist allein nicht geeignet, ein Einschlafen während dieses Vorganges als einfache Fahrlässigkeit herabzustufen.
 
Tenor:
Die Berufung des Beklagten gegen das am 30. Januar 1995 verkündete Grundurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 340/94 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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