Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 11 U 143/94

Datum:
01.02.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 143/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0201.11U143.94.00
 
Normen:
ZPO §§ 539, 301, 287
Leitsätze:

Oberlandesgericht Köln, 11. Zivilsenat, Urteil vom 01.02.1995 - 11 U 143/94 -. Das Urteil ist rechtskräftig.

Zulässigkeit eines Teilurteils

1) Ein Teilurteil darf nicht ergehen, wenn sein Inhalt dazu führen kann, daß es im Verhältnis zu Schlußurteil zu gegensätzlichen Entscheidungen hinsichtlich gemeinsamer Streitpunkte kommen kann. Dabei ist bei anfechtbaren Urteilen auch die Möglichkeit einer abweichenden rechtlichen oder tatsächlichen Wertung durch das Rechtsmittelgericht in Betracht zu ziehen. 2) Steht der Haftungsgrund fest oder ist er schlüssig dargetan und unter Beweis gestellt und gilt dasselbe für den Eintritt des Schadens, so darf das Gericht von einer Schätzung der Höhe nach nicht deshalb absehen, weil das Vorbringen des Geschädigten eine abschließende Beurteilung des gesamten Schadens nicht zuläßt; es ist zu prüfen, ob geringere Beträge ermittelt und zuerkannt werden können.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank