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Oberlandesgericht Köln, 6 U 289/93

Datum:
04.05.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 289/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0504.6U289.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 12 O 80/93
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. September 1993 verkündete Urteil der 12. Kammer des Landgerichts Aachen - 12 O 80/93 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Unterlassungstenor des landgerichtlichen Urteils wie folgt neu gefaßt wird: Die Beklagte wird verurteilt, es im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwek- ken zu unterlassen, auf Werbeträgern zu erklären: "Mehr Leistung auch im Service: - Beratung und Aufmessen (auf Wunsch bei Ihnen) - Verlegen von Bodenbelägen - Ausgleichen unebener Untergründe - Anbringen von Fußleisten und Türprofilen - Abhobeln von Türen - Verrücken der Möbel" wie nachstehend wiedergegeben pp. Die Kosten des Berufungsrechtszugs werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beschwer der Beklagten: 25.000,00 DM
 
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