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Oberlandesgericht Köln, 6 U 171/93

Datum:
11.11.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 171/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:1111.6U171.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 269/92
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. Juni 1993 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 269/92 - teilweise abgeändert. Das mit der Klage verfolgte Unterlassungsbegehren des Klägers wird abgewiesen. Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger 99 % und die Beklagte 1 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beschwer des Klägers: DM 40.000,00. Beschwer der Beklagten: DM 399,00.
 
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