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Oberlandesgericht Köln, 6 U 118/94

Datum:
30.12.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 118/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:1230.6U118.94.00
 
Normen:
§ 1 UWG;
Leitsätze:

Der in einer Anzeige blickfangmäßig herausgestellte Ankaufpreis ,...bis zu 6.500,-- DM" für in Zahlung gegebene Fahrzeuge der Marken Trabant, Wartburg und ,alle Ex-DDR-Fahrzeuge" stellt sich als unzulässiges, wettbewerbswidriges (übermäßiges) Anlocken dar, wenn - wie hier - der herausgestellte Spitzenwert nur bei einigen wenigen Fahrzeugen erreichbar ist, beim Gros der angesprochenen Fahrzeuge hingegen nur ein deutlich geringerer Übernahmepreis erzielbar ist.

 
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