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Oberlandesgericht Köln, 5 U 265/92

Datum:
22.08.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 265/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0822.5U265.92.00
 
Normen:
VERSICHERUNGSVERTRAG; ANZEIGEPFLICHTVERLETZUNG; BEWEISLAST; VERMITTLUNGSAGENT; BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE;
Leitsätze:

Keine Anzeigepflichtverletzung bei mündlich zutreffenden Angaben gegenüber dem Vermittlungsagenten

Ist ein Antragsformular nicht vom Versicherungsnehmer selbst, sondern von dem für die Versicherung tätigen Vermittlungsagenten ausgefüllt worden, so kann der Versicherer den Nachweis einer Anzeigepflichtverletzung nicht schon mit dem falsch ausgefüllten Antragsformular führen, wenn der Versicherungsnehmer substantiiert behauptet, den Agenten mündlich zutreffend unterrichtet zu haben. Der Versicherer muß vielmehr beweisen, daß der Versicherer dem Agenten gegenüber über die im Antragsformular enthaltenen falschen Angaben hinaus keine zutreffenden Angaben gemacht hat. Eine entgegenstehende Klausel im Antragsformular ist unwirksam.

 
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