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Oberlandesgericht Köln, 2 W 50/94

Datum:
13.04.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 50/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0413.2W50.94.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 9 T 194/93
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde der

Verfügungsklägerin wird festgestellt, daß die Anträge auf Androhung und Anordnung von Ordnungsmitteln in der Hauptsache erledigt sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat die Verfügungsklägerin zu tragen.

 
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