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Oberlandesgericht Köln, 2 WX 52/93

Datum:
09.02.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 WX 52/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0209.2WX52.93.00
 
Normen:
GBO § 23; GRUNDBUCH; LÖSCHUNGSERLEICHTERUNGSVERMERK;
Leitsätze:

Eintragung eines Löschungserleichterungsvermerks

Die Eintragung eines Löschungserleichterungsvermerks zu einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch ist entsprechend § 23 Abs. 2 GBO zulässig, wenn der durch die Vormerkung gesicherte Rückauflassungsanspruch nur von dem Berechtigten zu Lebzeiten geltend gemacht werden kann und nur für den Fall seiner Geltendmachung vererblich sein soll und wenn die Vormerkung unbeschränkt bestellt ist (Abgrenzung zu BGHZ 117, 390 ff.).

 
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