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Oberlandesgericht Köln, 27 W 2/94

Datum:
18.02.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 W 2/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0218.27W2.94.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 27 O 210/93
Schlagworte:
Schenkung Güterrecht türkische Staatsangehörige Ehegatten Zuständigkeit Widerruf
Normen:
SCHENKUNG; GÜTERRECHT; TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGE; EHEGATTEN; ZUSTÄNDIGKEIT; WIDERRUF;
Leitsätze:
Ansprüche aus Schenkungen unter türkischen Ehegatten und aus deren Widerruf sind keine güterrechtlichen Angelegenheiten und fallen nicht in die Zuständigkeit der Familiengerichte. Auf die Rückforderung der bei der Eheschließung übergebenen Schmuckstücke findet türkisches Recht Anwendung.
 
Tenor:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
 
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