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Oberlandesgericht Köln, 27 WF 81/94

Datum:
10.08.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 WF 81/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0810.27WF81.94.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Geilenkirchen, 2 bF 92/94
Schlagworte:
PKH Unterhaltsberechtigter Forderungsübergang Sozialamt
Normen:
§ 114 ZPO; § 91 BSHG
Leitsätze:
Die treuhänderische Rückübertragung von auf das Sozialamt übergegangenen Unterhaltsansprüchen auf den Unterhaltsberechtigten zwecks gerichtlicher Geltendmachung ist zulässig. Das PKH-Gesuch des Unterhaltsberechtigten in bezug auf diese Ansprüche ist nicht wegen Mitwilligkeit oder mangels "Armut" des Sozialamtes zurückzuweisen.
 
Tenor:
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Geilenkirchen zurückverwiesen. Das Amtsgericht wird angewiesen, die nachgesuchte Prozeßkostenhilfe nicht mit der im angefochtenen Beschluß gegebenen Begründung zu verweigern.
 
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