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Oberlandesgericht Köln, 27 U 42/94

Datum:
08.06.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 42/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0608.27U42.94.00
 
Schlagworte:
TRANSPORT; SCHADEN; VERSCHULDEN; BEWEISLAST
Normen:
KVO § 17; KVO § 18; KVO § 29; KVO § 34; VVG § 67 I
Leitsätze:

Haftung des Transportunternehmers bei Beschädigung des Gutes

1. Gegen die Anwendung des Anscheinsbeweises für eine beförderungssichere Verpackung im Sinne von § 18 KVO bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

2. Aus einem unfallfreien "normalen" Fahrtverlauf kann indessen nicht prima facie auf das Vorliegen von Verpackungsmängeln geschlossen werden. Deshalb ist der Behauptung des Transportunternehmers, während des Transports habe es keine besonderen Vorkommnisse gegeben, nicht nachzugehen.

 
Tenor:

Das Urteil ist rechtskräftig.

 
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