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Oberlandesgericht Köln, 26 W 14/93

Datum:
11.04.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 W 14/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0411.26W14.93.00
 
Normen:
ART 103 GG; § 203 ZPO; § 234 ZPO
Leitsätze:

Wiedereinsetzungsfristen gegen öffentlich zugestelltes Versäumnisurteil

1. Die Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung eines Urteils wird auch durch eine unrichtige Auskunft des Einwohnermeldeamtes nicht berührt.

2. Die Frist zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Kenntnis von der öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils beginnt nicht erst dann zu laufen, wenn auch die Klageschrift tatsächlich bekannt ist; entscheidend ist, wann sie hätte bekannt sein können.

 
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