Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 25 WF 43/94

Datum:
25.08.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 WF 43/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0825.25WF43.94.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Leverkusen, 31 (33) F 56/93
 
Tenor:
I. Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 17. Januar 1994 wird als unzulässig verworfen. II. Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 17. Januar 1994, soweit er ihr Prozeßkostenhilfegesuch betrifft - Ziffer II der Entscheidungsformel - teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefaßt: Der Klägerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin R. , zu den Bedingungen einer beim Amtsgericht Leverkusen zugelassenen Rechtsanwältin ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt, jedoch nur für den Antrag, den Beklagten zu verurteilen, an sie über den Betrag von monatlich DM 875,00 hinaus, zu dessen Zahlung der Beklagte sich für die Zeit ab 01. März 1993 durch notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung vom 24. Juni 1994 verpflichtet hat, weiteren Ehegattenunterhalt zu zahlen, und zwar für die Monate März bis Juni 1993 in Höhe von monatlich DM 224,00, und für die Zeit ab Juli 1993 in Höhe von monatlich DM 1.125,00. Das weitergehende Prozeßkostenhilfegesuch der Klägerin und ihre weitergehende Beschwerde werden zurückgewiesen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank