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Oberlandesgericht Köln, 25 WF 39/94

Datum:
17.03.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 WF 39/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0317.25WF39.94.00
 
Normen:
§ 120 IV ZPO; PROZEßKOSTENHILFE; RATENZAHLUNG; NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNG;
Leitsätze:

Nachträgliche Befreiung von Ratenzahlungen bei Prozeßkostenhilfe

Eine wesentliche Änderung der für die Prozeßkostenhilfe maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der hilfsbedürftigen Partei ist auch dann zu berücksichtigen, wenn diese Änderung erst nachträglich, längere Zeit nach ihrem Eintritt, geltend gemacht wird.

 
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