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Oberlandesgericht Köln, 25 WF 101/94

Datum:
24.05.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 WF 101/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0524.25WF101.94.00
 
Schlagworte:
PKH; MAßGEBLICHE VERHÄLTNISSE; ZEITPUNKT
Normen:
§ 114 ZPO; § 115 ZPO
Leitsätze:

Maßgeblicher Zeitpunkt für PKH-Entscheidung

Hat eine Partei um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gebeten, ist sie nicht verpflichtet, für die Deckung der Prozeßkosten Rücklagen zu bilden. Ist sie im Zeitpunkt der Entscheidung über ihr Gesuch bedürftig, ist ihr folglich Prozeßkostenhilfe ohne Rücksicht auf ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung zu bewilligen.

 
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