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Oberlandesgericht Köln, 25 UF 209/93

Datum:
18.02.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 UF 209/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0218.25UF209.93.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Leverkusen, 30 F 271/91
 
Tenor:
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 8. September 1993 - 30 F 271/91 - aufgehoben. Das Familiengericht wird angewiesen, das Versorgungsausgleichsverfahren auszusetzen und erst wieder aufzunehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Fortsetzung dieses Verfahrens erfüllt sein werden. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Die Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten, die den Parteien und den weiteren Verfahrensbeteiligten zu 1) und zu 2) im Beschwerdeverfahren entstanden sind, wird dem Familiengericht übertragen.
 
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