Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 22 U 32/94

Datum:
13.12.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 32/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:1213.22U32.94.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 7 O 313/93
Schlagworte:
LEIHVERTRAG; AUSLEGUNG
Normen:
§ 598 BGB
Leitsätze:

Feststellung eines lebenslangen Leihvertrages aufgrund besonderer Umstände

Von einem konkludent geschlossenen lebenslangen Leihvertrag über ein Hausgrundstück kann unter besonderen Umständen (z.B. nahe Beziehung zum Grundstückseigentümer, Pflegeleistungen, keine Entgeltforderungen über rund 40 Jahre, zunehmendes Alter, Tragung der Unterhaltskosten für das Haus) ausgegangen werden.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.1.1994 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 313/93 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen eine Sicherheitsleistung von 8.500,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank