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Oberlandesgericht Köln, 22 U 257/93

Datum:
12.04.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 257/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0412.22U257.93.00
 
Schlagworte:
KOSTEN; QUOTE; TEILABWEISUNG; SCHMERZENSGELDKLAGE
Normen:
§ 92 ZPO
Leitsätze:

Kostenquote bei Teilabweisung einer unbezifferten Schmerzensgeldklage

Eine unbeziffert erhobene Schmerzensgeldklage ist dann mit entsprechender Kostenquote teilweise abzuweisen, wenn die Urteilssumme unter der vom Kläger geäußerten Größenvorstellung bleibt.

Hat der Berufungskläger zwar nicht in der Hauptsache, aber mit seinem Angriff gegen die ihm wesentlich belastende Kostenentscheidung Erfolg, so ist das bei der Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens im Verhältnis von Hauptsache zum Wert des Kostenpunktes zu berücksichtigen.

 
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