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Oberlandesgericht Köln, 22 U 11/94

Datum:
24.05.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 11/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0524.22U11.94.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 5 0 328/92
Schlagworte:
VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT BAUM AST PAPPEL
Normen:
§ 823 BGB
Leitsätze:
Besteht auch bei vollbelaubter und äußerlich gesund erscheinenden Ästen Bruchgefahr (großkronige kanadische Pappel), so wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt, wenn nicht durch geeignete Maßnahmen verhindert wird, daß Dritte durch herabstürzende Äste zu Schaden kommen.
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. November 1993 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln -5 0 328/92- wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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