Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 1 U 14/94

Datum:
18.08.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 U 14/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0818.1U14.94.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 303/93
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16. Dezember 1993 - 15 0 303/93 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 155.446,66 DM nebst Zinsen aus 133.332,83 DM in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 6 %, seit dem 07.08.1992 und aus 22.113,83 DM in Höhe von 4 % seit dem 21.05.1993 (Rechtshängigkeit) sowie 1.299,62 DM Wechselkosten und 444,44 DM Wechselprovision zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 173.000,-- DM abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank