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Oberlandesgericht Köln, 19 U 84/94

Datum:
16.12.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 84/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:1216.19U84.94.00
 
Schlagworte:
AGB; VERTRAGSAUSLEGUNG
Normen:
§ 1 AGBG; § 9 AGBG; § 133 BGB; § 157 BGB; § 564 BGB
Leitsätze:

Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamen AGB in einem Mietvertrag mit Wartungsleistungen

1. Eine im Zusammenhang mit der Vermietung einer Telefonanlage formularmäßig vereinbarte Preisanpassungsklausel, wonach sich die vereinbarte Miete entsprechend ändert, wenn im Zusammenhang mit Lohnänderungen in der Fernmeldeindustrie die beim Vermieter übliche listenmäßige Miete erhöht wird, verstößt gegen § 9 AGBG. 2. Die nach Wegfall der Klausel gebotene ergänzende Vertragsauslegung kann bei einem 10-Jahres-Vertrag dazu führen, daß dem Vermieter die Möglichkeit eingeräumt wird, Preissteigerungen durch Mieterhöhungen aufzufangen. Das gilt jedoch nicht, wenn der Vermieter die Anlage in Verwahrung genommen hat und die von ihm zu erbringenden vertraglichen Leistungen damit faktisch ruhen.

 
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