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Oberlandesgericht Köln, 18 W 20/94

Datum:
28.11.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 W 20/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:1128.18W20.94.00
 
Schlagworte:
PKH; ERFOLGSAUSSICHT; HAUPTSACHEENTSCHEIDUNG
Normen:
§ 114 ZPO
Leitsätze:

Einfluß der Hauptsacheentscheidung im (noch) schwebenden PKH- Verfahren

Ist der Prozeßkostenhilfeantrag einer Partei im ersten Rechtszug zurückgewiesen worden, ist sodann gegen die Partei ein nachteiliges Urteil ergangen und ist diese Entscheidung durch Verwerfung der Berufung rechtskräftig geworden, ist bei der Entscheidung über die Beschwerde gegen die Verweigerung der Prozeßkostenhilfe das rechtskräftige Urteil zu beachten.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Beklagten gegen den Prozeßkostenhilfebeschluß des Landgerichts Köln vom 11.05.1994 - 20 O 453/93 - wird zurückgewiesen.

 
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