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Oberlandesgericht Köln, 16 W 24/94

Datum:
30.05.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 W 24/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0530.16W24.94.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Wipperfürth, 6 H 4/94
Schlagworte:
Beweisverfahren; Selbst.; Kindschaftssachen; Restitutionsklage;
Normen:
§ 485 ZPO; § 580 ZPO; § 641 I ZPO
Leitsätze:
Der durch rechtskräftiges Urteil als nichtehelicher Vater Festgestellte kann nicht mittels selbständigen Beweisverfahrens die Mitwirkung des Kindes und der Kindesmutter an der Erstellung eines Gutachtens erzwingen, mit dessen Hilfe er ein Wiederaufnahmeverfahren gem. § 641 i ZPO betreiben will.
 
Tenor:
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Amtsgerichts Wipperfürth vom 23.03.1994 - 6 H 4/94 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
 
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