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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 197/94

Datum:
27.12.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 197/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:1227.16WX197.94.00
 
Normen:
§ 406 ZPO; SACHVERSTÄNDIGER; ABLEHNUNG; GESUCH; ZEITPUNKT;
Leitsätze:

Ablehnung eines Sachverständigen muß (grundsätzlich) unverzüglich geltend gemacht werden

Sieht eine Partei zunächst ausdrücklich von der förmlichen Ablehnung eines Sachverständigen ab, ,um das Verfahren nicht weiter zu verzögern", weil sie hofft, das Gericht werde seinerseits ein Ergänzungsgutachten bei einem anderen Sachverständigen einholen, so ist ein Ablehnungsgesuch, das sich nur auf die schon ursprünglich bekannten Bedenken stützt, verspätet, wenn es erst nach mehreren Monaten eingereicht wird, als sich die Hoffnung auf ein Ergänzungsgutachten zerschlagen hat.

 
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