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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 194/94

Datum:
21.12.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 194/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:1221.16WX194.94.00
 
Normen:
§ 45 ABS. 1 WEG; § 27 ABS. 2 FGG; BESCHWERDE; WEITERE; FGG; WOHNUNGSEIGENTUM;
Leitsätze:

Keine weitere Kostenbeschwerde in Wohnungseigentumssachen

Auch in Wohnungseigentumssachen ist die weitere Beschwerde gegen Entscheidungen, die ausschließlich den Kostenpunkt betreffen, unstatthaft. § 27 Abs. 2 FGG ist insoweit uneingeschränkt anwendbar.

 
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