Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 15 U 86/92

Datum:
10.05.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 86/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0510.15U86.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 17 O 19/90
Schlagworte:
Veröffentlichungen von Warentests als Meinungsäußerung
Normen:
BGB §§ 824, 1004
Leitsätze:
Veröffentlichungen der Ergebnisse von Warentests bewegen sich in der Regel im Bereich der wertenden Meinungsäußerung. Dies gilt jedoch nicht, wenn den tatsächlichen Feststellungen im Rahmen des Tests eigenständige Bedeutung zukommt, sie dem Werturteil also nicht lediglich als unselbständige Wertungselemente untergeordnet sind und deshalb vom Leser als Aussage über nachweisbare Fakten und Grundlagen für sein eigenes Qualitätsurteil über das getestete Produkt aufgefaßt werden.
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. Januar 1992 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 17 O 19/90 - wird auf ihre Kosten zurück- gewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 42.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Si-cherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank