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Oberlandesgericht Köln, 13 W 24/94

Datum:
12.04.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 W 24/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0412.13W24.94.00
 
Schlagworte:
PROZEßKOSTENHILFE; NACHZAHLUNGSANORDNUNG; VERGLEICH
Normen:
ZPO § 120 Abs. 4
Leitsätze:

Einfluß geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse auf PKH

Ist einer Partei, der ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war, aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs ein nicht unerheblicher Barbetrag zugeflossen, den sie u.a. zum Erwerb eines Gegenstandes der Freizeitgestaltung (hier Segelboot) verwendet hat, kann eine Nachzahlungsanordnung gemäß § 120 Abs. 4 ZPO gerechtfertigt sein.

 
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