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Oberlandesgericht Köln, 13 W 16/94

Datum:
25.04.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 W 16/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0425.13W16.94.00
 
Schlagworte:
RECHTSWEG; FESTSTELLUNGSKLAGE; SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE
Normen:
GVG § 17a
Leitsätze:

Rechtsweg bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen

Hat ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt und verlangt deshalb der Träger der Sozialversicherung von einem Dritten Schadensersatz mit der Begründung, dieser habe ihm gegenüber insoweit eine unerlaubte Handlung begangen, so ist für die negative Feststellungsklage, daß ein solcher Anspruch nicht besteht, der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zum Sozialgericht eröffnet.

 
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