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Oberlandesgericht Köln, 11 U 93/94

Datum:
09.11.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
11 U 93/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:1109.11U93.94.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 8 O 166/93
Schlagworte:
Straßenverkehr Wenden Mitverschulden
Normen:
§ 17 STVG; § 9 STVO; § 254 BGB
Leitsätze:
Blockiert jemand beim Wenden den Fahrweg des fließenden Verkehrs, so ist das ein so schwerwiegender Verkehrsverstoß, daß im allgemeinen die Betriebsgefahr der gefährdeten Fahrzeuge unberücksichtigt bleibt.
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. März 1994 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 166/93 - abgeändert. Die Klage der Klägerin wird in Höhe von weiteren 5.879,60 DM nebst 4 % Zinsen auf diesen Betrag abgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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