Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 11 U 254/93

Datum:
18.05.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 254/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0518.11U254.93.00
 
Schlagworte:
WIDERKLAGE; ZULÄSSIGKEIT
Normen:
§ 33 ZPO
Leitsätze:

Es ist statthaft, eine Widerklage auf einen zuvor am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten zu erstrecken, wenn der Beklagte die Widerklage vorher oder gleichzeitig gegen den Kläger erhoben hat. Eine "isolierte" Widerklage allein gegen einen Dritten ist dagegen in der Regel unzulässig. Eine tatsächlich und rechtlich enge Verknüpfung kann es nach dem Sinn des § 33 ZPO rechtfertigen, der verklagten Partei den Gegenangriff auch dann zu ermöglichen, wenn die widerbeklagte Partei nicht die Klägerin selbst ist.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank